Dieses
Seminar ist
erforderlich für Betriebsratsmitglieder, die in den Betriebsausschuss
gewählt worden sind. Ein Betriebsausschuß ist gem. § 27 BetrVG zwingend
zu bilden in Betriebsräten ab einer Größe von 9 BR-Mitgliedern.
Sollte dies vom BR versäumt werden, handelt es sich um eine grobe Pflichtverletzung nach § 23 BetrVG.
Inhalte:
Was ist ein Betriebsausschuß,
wie wird er gebildet,
welche Aufgaben hat er,
Rechtsstellung der BA-Mitglieder,
Informationsrechte,
Zusammenarbeit mit anderen Gremien,
Strategie und praktische Übungen
und mehr............
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